In vielen Bundesländern gilt: Der Rückbau eines Balkons ist genehmigungspflichtig, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Zuständig ist das Bauamt.
Der Rückbau greift in die tragende Struktur ein. Ein Statiker muss prüfen, wie die Lasten abgefangen werden.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist oft eine gesonderte Genehmigung nötig. Nachbarn können Einspruch erheben, wenn der Rückbau optisch oder baulich ihre Rechte berührt.
❌ Fassade unsachgemäß geschlossen: führt zu Feuchtigkeitsschäden.
❌ Schadstoffe übersehen: z. B. asbesthaltige Balkonplatten – teuer in der Entsorgung.
❌ Genehmigung vergessen: riskante Bußgelder + Stilllegung der Baustelle.
❌ Unterschätzte Zusatzarbeiten: Abdichtungen, Dämmung und neue Putzschichten verursachen Zusatzkosten.
✔️ Vorherige Schadstoffanalyse durchführen lassen.
✔️ Vergleichsangebote von Abbruchfirmen einholen.
✔️ Balkonrückbau mit anderen Sanierungsmaßnahmen koppeln (Fassade, Dämmung).
✔️ Klären, ob Förderungen für energetische Sanierungen genutzt werden können.
Der Rückbau eines Balkons ist technisch anspruchsvoll und rechtlich streng geregelt. Wer rechtzeitig Genehmigungen einholt, die Statik prüfen lässt und Angebote vergleicht, vermeidet teure Überraschungen.
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